Sturzflut - Risikomanagement; Antrag auf Erteilung der Zustimmungen zu einem vorzeitigen Maßnahmenbeginn
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 03.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Gemeinde Jetzendorf möchte für das Gemeindegebiet ein Sturzflut – Risikomanagement erstellen lassen und hierfür entsprechende Fördermittel beim Freistaat Bayern beantragen. Der Antrag soll nun gestellt und gleichzeitig ein vorzeitiger Maßnahmenbeginn beantragt werden.
Beschluss
Die Gemeinde Jetzendorf beantragt für die Maßnahme „Erstellung eines Risikosturzflut – Risikomanagement“ die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn.
Der Gemeinde Jetzendorf ist bewusst, dass
- aufgrund der Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn kein Rechtsanspruch auf eine staatliche Förderung abgeleitet werden kann,
- die Zustimmung zum vorzeitigen Maßnahmenbeginn keine Zusicherung im Sinne des Art. 38 BayVwVfG auf Erlass eines Zuwendungsbescheids darstellt,
- eine etwaige spätere Förderung nach den dann jeweils geltenden Zuwendungsrichtlinien insbesondere mit dem dann geltenden Zuwendungssatz erfolgen wird,
- die Gemeine das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen hat und
- die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.
- die Dringlichkeit des Vorhabens durch den vorgezogenen Maßnahmenbeginn nicht geändert wird,
- die Gemeinde das Finanzierungsrisiko für das Vorhaben selbst zu tragen hat und
- die Kosten einer Vorfinanzierung nicht zuwendungsfähig sind.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.10.2022 07:42 Uhr