Gratulationen bei Geburtstagen und Jubiläen, Beratung und Beschluss über künftige Verfahrensweise
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 31.05.2022
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Pandemiebedingt wurden in den letzten zwei Jahren keine persönlichen Gratulationen durch den Bürgermeister bei Geburtstagsjubiläen und Hochzeitsjubiläen durchgeführt. Da es zwischenzeitlich keine pandemiebedingten Einschränkungen mehr gibt, könnten die persönlichen Gratulationen wieder eingeführt werden. Aufgrund der Vielzahl der Jubiläen können die Gratulationen nicht mehr in der gewohnten Weise ab dem 80. Geburtstag und dem 50. Hochzeitstag persönlich vorgenommen werden. Alleine im Jahr 2022 wären über 80 Jubiläen zu beglückwünschen. Ein Vorschlag wäre nun, alle 80. und 85. Geburtstage weiterhin mit Glückwunschkarte und Gutscheinen zu gratulieren und erst ab dem 90. Geburtstag eine persönliche Gratulation durch den Bürgermeister. Bei den Hochzeitsjubiläen würde das 50. Hochzeitsjubiläum durch Glückwunschkarte und Geschenkgutscheinen zu gratulieren und erst ab dem 60. Hochzeitsjubiläum eine persönliche Gratulation durch den Bürgermeister vorgesehen.
Beschluss
Der Gemeinderat stimmt dem Vorschlag zu, dass der 1. Bürgermeister erst ab dem 90. Geburtstag und ab dem 60. Hochzeitsjubiläum persönlich erscheint.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.10.2022 07:53 Uhr