Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zur Errichtung einer Stützmauer auf dem Grundstück Fl.-Nr. 467/13 der Gemarkung Steinkirchen (Jetzendorfer Str. 3 b, Lampertshausen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 (Reiterhof Lampertshausen) der Gemeinde Jetzendorf. 

Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:
  • Die bereits bestehende Stützmauer hält nicht den im Bebauungsplan festgelegten Abstand von 1,0 m zur vorderen Grundstücksgrenze ein.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Im Vorfeld wurde mit dem Staatlichen Bauamt Ingolstadt und dem Landratsamt Pfaffenhofen besprochen, das die Ausführung akzeptiert wird, wenn die Gemeinde Jetzendorf eine isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes erteilt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes wird wie beantragt zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2025 10:42 Uhr