Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Geräteschuppens auf dem Grundstück Fl.-Nr. 467/13 der Gemarkung Steinkirchen (Jetzendorfer Str. 3 b, Lampertshausen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 19 (Reiterhof Lampertshausen) der Gemeinde Jetzendorf. 

Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:
  • Der Geräteschuppen wird ausserhalb der Baugrenze errichtet.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes wird wie beantragt zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2025 10:42 Uhr