Antrag auf Baugenehmigung zum Ausbau des Dachgeschosses zu einer Wohnung, Errichtung eines Zwerchgiebels mit Balkon und einer Dachgaube auf dem Grundstück Fl.-Nr. 418/38 der Gemarkung Volkersdorf (Sonnenhang 43, Priel)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 13.09.2022 ö beschließend 3.5

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 2 der Gemeinde Jetzendorf (Priel-Ost).
  • Im Bebauungsplan sind keine Dachaufbauten vorgesehen.
Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Ortsstraße „Sonnenhang“ gesichert.
Das Gebäude ist an die öffentliche Wasserversorgungs- und an die öffentliche Entwässerungseinrichtung angeschlossen. 
Der Lageplan weist keine Mängel auf. Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig.
Nach den Bauzeichnungen soll mit dem Vorhaben eine neue Wohnung geschaffen werden. Die dazu erforderlichen zusätzlichen 2 Stellplätze sind im Lageplan nachgewiesen.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde Jetzendorf zum Bauantrag wird erteilt.
Die vorhandene Hochspannungsleitung wird nicht beeinträchtigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2025 10:42 Uhr