Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zur Errichtung von Dachgauben auf dem Grundstück Fl.-Nr. 419/7 der Gemarkung Jetzendorf (Gewerbering 2, Jetzendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2022 ö beschließend 3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 (Gewerbegebiet Jetzendorf-Ost) der Gemeinde Jetzendorf. 

Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:
  • Dachaufbauten sind im Bebauungsplan nicht zugelassen.
Zur Belichtung sind Dachflächenfenster oder Lichtbänder im Firstbereich zulässig.

Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Das Gewerbegebäude wurde 2008 durch das Landratsamt Pfaffenhofen mit Gewerbeteil und 2 Wohnungen genehmigt. Die Wohnfläche ändert sich durch die beantragte isolierte Befreiung nicht.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung wird wie beantragt zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2025 10:45 Uhr