Abrechnung der Wasser- und Abwassergebühren; Verlegung des Abrechnungszeitraumes


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2022 ö beschließend 9

Sachverhalt

Der Abrechnungszeitraum für die Wasser- und Abwassergebühren ist von 01.11. bis 31.10. des Folgejahres festgelegt.
Seit Jahren werden die Anfragen von Bürgern immer mehr, ob der Abrechnungszeitraum auf 01.01. bis 31.12. geändert werden kann. Insbesondere bei der Abrechnung von Mietobjekten führt dies immer wieder zu Problemen.
Bei einer Änderung würde der nächste Abrechnungszeitraum vom 01.11.2022 bis 31.12.2023, also 14 Monate betragen. Ab 01.01.2024 wäre der Abrechnungszeitraum auf 01.01. bis 31.12. festgelegt.

Beschluss

Der Abrechnungszeitraum für die Wasser- und Abwassergebühren wird auf 01.01. bis 31.12. geändert. Die nächste Abrechnung erfolgt vom 01.11.2022 bis 31.12.2023. Ab 2024 von 01.01. bis 31.12.. Die Satzungsänderungen werden für eine der nächsten Sitzungen vorbereitet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2025 10:45 Uhr