Antrag auf Erteilung eines Vorbescheids zum Neubau eines Wohnhauses mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 221 der Gemarkung Volkersdorf (Gerolsbacher Str. 17, Eck)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.03.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 28.03.2023 ö beschließend 4.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Kreisstraße „Gerolsbacher Straße“.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet.

Für das geplante Bauvorhaben sind 2 Stellplätze notwendig. Diese sind im Bauantrag nachgewiesen.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde Jetzendorf zum Antrag auf Vorbescheid wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2025 10:18 Uhr