Einbeziehungssatzung Habertshausen-Unterfeld; Billigungs- und Auslegungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2023 ö beschließend 2

Sachverhalt

Der Gemeinderat der Gemeinde Jetzendorf hat am 31.05.2022 beschlossen, für das Gebiet „Habertshausen-Unterfeld“, das wie folgt umgrenzt ist:

  • im Süden durch das Grundstück Fl.-Nr. 479/6 der Gemarkung Triefing
  • im Norden durch das Grundstück Fl.-Nr. 504 der Gemarkung Triefing (Kreisstraße PAF 3)
  • im Osten durch die Grundstücke Fl.-Nr. 479 und 479/6 der Gemarkung Triefing
  • im Westen durch das Grundstück Fl.-Nr. 616 der Gemarkung Triefing
und folgende Grundstücke umfasst: 
Fl.-Nr. 479/5 der Gemarkung Triefing

eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen. 

Der Planentwurf wurde ausgearbeitet vom Ing.-Büro Wipfler Planungsgesellschaft mbH, Hohenwarter Str. 124 in 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm.

Beschluss

Der Gemeinderat der Gemeinde Jetzendorf billigt den von der Wipfler Planungsgesellschaft mbH, Hohenwarter Str. 124, 85276 Pfaffenhofen ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 12.09.2023 sowie die dazugehörige Begründung in der Fassung vom 12.09.2023 zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Habertshausen-Unterfeld“ ohne Änderungen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2025 10:11 Uhr