Abschluss eines Fundtierkostenpauschalvertrages ab 01.01.2024


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 10.10.2023 ö beschließend 3

Sachverhalt

Die Gemeinde Jetzendorf ist gemäß §§ 90a, 967 BGB in Verbindung mit §§ 2, 5 Abs.1 der Verordnung über die Zuständigkeit und das Verfahren der Fundbehörden (FundV) verpflichtet, Fundtiere entgegenzunehmen und zu verwahren. Diese Tiere sind gemäß § 2 des Tierschutzgesetzes (TierSchG) ordnungsgemäß unterzubringen und zu betreuen.
Die Gemeinde Jetzendorf hat den Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e.V. im Rahmen eines Tierunterbringungsvertrags mit der Erfüllung dieser Aufgaben betraut und der Tierschutzverein erhält für die erbrachten Leistungen eine vertraglich vereinbarte jährliche Pauschale (Fundtierkostenpauschale) in Höhe von 0,75 € pro Einwohner.
Die erste Vorsitzende des Tierschutzvereins Pfaffenhofen und Umgebung e.V., Frau Braunmüller hat sich nun an alle Landkreisgemeinden gewandt, die einen Tierunterbringungsvertrag mit dem Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e.V. geschlossen haben und die Notwendigkeit der Erhöhung der bisher vereinbarten jährlichen Fundtierkostenpauschale dargelegt.
Aus Sicht des Tierschutzvereins Pfaffenhofen und Umgebung e.V. ist eine Erhöhung der jährlichen Fundtierkostenpauschale von 0,75 € auf 1,00 € pro Einwohner gewünscht.
Im Rahmen der Bürgermeisterdienstbesprechung am Landratsamt Pfaffenhofen a.d.Ilm am 21.09.2023 wurde die Notwendigkeit der Erhöhung der Fundtierkostenpauschale von Frau Braunmüller erläutert.
Die betroffenen Landkreisbürgermeister stimmten – vorbehaltlich eines entsprechenden Gemeinderatsbeschlusses ihrer Gremien - einer Erhöhung der jährlichen Fundtierkostenpauschale auf 1,00 € pro Einwohner ab 01.01.2024 zu.

Beschluss

Die Erhöhung der im Tierunterbringungsvertrag mit dem Tierschutzverein Pfaffenhofen und Umgebung e.V. festgelegten jährlichen Fundtierkostenpauschale von 0,75 € auf 1,00 € pro Einwohner ab 01.01.2024 wird beschlossen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2025 10:11 Uhr