Einbeziehungssatzung Badershausen-Ortsstraße; Auslegungs- und Billigungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 05.12.2023
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat der Gemeinde Jetzendorf hat am 31.05.2022 beschlossen, für das Gebiet „Badershausen-Ortsstraße“, das wie folgt umgrenzt ist:
- im Süden durch das Grundstück Fl.-Nr. 1010 T und 1013 der Gemarkung Hirschenhausen
- im Norden durch das Grundstück Fl.-Nr. 956/2 T der Gemarkung Hirschenhausen (Kreisstraße PAF 12)
- im Osten durch die Grundstücke Fl.-Nr. 1013 der Gemarkung Hirschenhausen
- im Westen durch das Grundstück Fl.-Nr. 950 der Gemarkung Hirschenhausen
und folgende Grundstücke umfasst:
Fl.-Nr. 1010 T, 1012/2 T und 1022/4 der Gemarkung Hirschenhausen
eine Einbeziehungssatzung nach § 34 Abs. 4 Nr. 3 BauGB zu erlassen.
Der Planentwurf wurde ausgearbeitet vom Ing.-Büro Wipfler Planungsgesellschaft mbH, Hohenwarter Str. 124 in 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm.
Beschluss
Der Gemeinderat der Gemeinde Jetzendorf billigt den von der Wipfler Planungsgesellschaft mbH, Hohenwarter Str. 124, 85276 Pfaffenhofen ausgearbeiteten Planentwurf in der Fassung vom 12.09.2023 sowie die dazugehörige Begründung in der Fassung vom 12.09.2023 zur Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Badershausen-Ortsstraße“ ohne Änderungen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.05.2025 10:08 Uhr