Bebauungsplan Nr. 26 "Energiegenossenschaft Eck"; Aufstellungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 06.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 06.02.2024 ö beschließend 11

Sachverhalt

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Jetzendorf hat am 06.02.2024 beschlossen, für das Gebiet „Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen“, das wie folgt umgrenzt ist:

  • im Norden durch das Grundstück Fl.-Nr. 225/8 der Gemarkung Volkersdorf (Kreisstraße PAF 7) 
  • im Osten durch das Grundstück Fl.-Nr. 209 der Gemarkung Volkersdorf
  • im Süden durch das Grundstücks Fl.-Nr. 209 der Gemarkung Volkersdorf
  • im Westen durch das Grundstück Fl.-Nr. 211 der Gemarkung Volkersdorf (öffentlicher Feld- und Waldweg)

und folgende Grundstücke umfasst:

Fl.-Nr. 210 der Gemarkung Volkersdorf

einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.

Mit der Erarbeitung eines Planentwurfes wurde beauftragt:
Fa. WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH, Hohenwarter Str. 124, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm


  1. Nach Erstellung des Planentwurfes werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen in einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich dargelegt und erörtert.

Beschluss

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2025 09:59 Uhr