Antrag auf Baugenehmigung zum Versetzen der bestehenden temporären Containeranlage - Interimslösung Grundschule Jetzendorf auf dem Grundstück Fl.-Nr. 154 der Gemarkung Jetzendorf (Schulstr. 18, Jetzendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 02.07.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 02.07.2024 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 7 „Alter Sportplatz“ der Gemeinde Jetzendorf. Das Baugebiet ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Der Bauantrag weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:
  • Die Containeranlage wird ausserhalb der bebaubaren Fläche errichtet.
  • Die Containeranlage beinhaltet eine im Bebauungsplan nicht zulässige Nutzung.
Hierfür ist eine Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes notwendig.

Zusätzlich wird eine Abweichung von Art. 48 BayBO beantragt:
  • Abweichung vom barrierefreien Zugang der Interimslösung.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden. 
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde Jetzendorf zum Bauantrag wird erteilt. Den Befreiungen und der Abweichung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.05.2025 12:02 Uhr