BayKiBiG; Anerkennung U3-Förderbetrag für Regelkinder im Naturkindergarten Schafflerhof
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 17.09.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Im Naturkindergarten Schafflerhof werden überwiegend Kindergartenkinder betreut. Im September starten Kinder im Naturkindergarten, die erst im 4. Quartal 2024 das 3. Lebensjahr vollenden. Diese Kinder können nicht nur bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres mit dem U3-Faktor von 2,0 gefördert werden, sondern das gesamte Kindergartenjahr hindurch, sofern der Gemeinderat dies so beschließt. Der Beschluss zur Förderung der 2-3 jährigen mit Faktor 2,0 bedeutet Verdoppelung für den staatlichen ebenso wie für den kommunalen Zuschuss und verringert durch die höhere staatliche Förderung ein evtl. Defizit bzw. Defizitausgleich.
Voraussetzung dafür ist allerdings, dass diese U3-Kinder auch 2 Plätze belegen.
Dies ist dann möglich, wenn und solange eine Gruppe nicht mit Regelkindern voll belegt werden kann und / oder muss.
Vorliegender Sachverhalt trifft im laufenden Kindergartenjahr auf den Naturkindergarten Schafflerhof zu. Hier werden in einer wachsenden Kindergartengruppe Kinder betreut, die im letzten Quartal das 3. Lebensjahr vollenden. Auch hier belegen Kinder „U3“ 2 Plätze solange sie das 3. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Entscheidet sich der Gemeinderat, dass diese Kinder das gesamte Jahr mit dem Faktor 2,0 gefördert werden, bedeutet dies eine höhere Förderung für eine evtl. nicht auf 20 Kinder aufgefüllte Kindergartengruppe.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt in Naturkindergarten Schafflerhof die Förderung von U3-Kindern mit dem Faktor 2,0 das gesamte Kindergartenjahr, in dem diese Kinder 2 Plätze belegen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 16.05.2025 11:52 Uhr