Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau einer Maschinen- und Lagerhalle mit 3 Wohneinheiten und eines Betriebsleiter-Wohnhauses auf dem Grundstück Fl.-Nr. 201/4 u. 201/6 der Gemarkung Jetzendorf


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2024 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 24 (Gewerbegebiet Jetzendorf-West) der Gemeinde Jetzendorf. 
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:
  • Auf den östlich gelegenen Parzellen 3 bis 9 sind Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen und Betriebsinhaber oder Betriebsleiter zugelassen. Die Wohnungen müssen dem Gewerbebetrieb zugeordnet und ihm gegenüber in Grundfläche und Baumasse deutlich untergeordnet sein, wobei sie als freistehende Wohngebäude unzulässig sind. Die Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen dürfen nicht mehr als 1/3 der Gebäudeflächen einnehmen. Auf den Parzellen 1 und 2 wird eine Bebauung mit Wohnungen für Aufsichts- und Bereitschaftspersonen und Betriebsinhaber oder Betriebsleiter ausgeschlossen.

In der Lagerhalle sind 3 Wohneinheiten für Mitarbeiter geplant. Dies widerspricht den Vorgaben des Bebauungsplanes.
Nach Rücksprache mit dem Bauherrn zu den unzulässigen drei Wohneinheiten, erklärte dieser, dass die drei Wohnungen gestrichen werden. Eine Änderung der Planung wird veranlasst. 

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde Jetzendorf zum Bauantrag wird nicht erteilt. Für den Fall, dass der Antragsteller in einer Planänderung die drei Wohneinheiten entfernt, darf der Bürgermeister nach Prüfung das Einvernehmen in eigener Zuständigkeit selbst erteilen. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2024 17:23 Uhr