Erlaß einer Satzung über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesatzsatzung) zum 01.01.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2024 ö beschließend 7

Sachverhalt

Die neuen Grundsteuer – Messbeträge für die Grundsteuer A + B für die Grundstücke innerhalb der Gemeinde Jetzendorf sind mittlerweile fast vollständig vom Finanzamt Pfaffenhofen gemeldet und im Finanzproramm eingearbeitet. Basierend auf diesem Datenmaterial lässt sich zum 01.01.2025 eine voraussichtliche Mehreinnahme bei Grundsteuer A und B von im unteren 
5-stelligen  Euro - Bereich prognostizieren. 
Zu berücksichtigen ist dabei, dass nach den Erkenntnissen der Verwaltung und den laufend eingehenden Korrekturen vom Finanzamt sich in 2025 fortlaufend Änderungen aufgrund von Widersprüchen und Anträgen auf Berichtigungen welche von den Grundstückseigentümern beim Finanzamt gestellt werden, ergeben.
Aus Sicht der Verwaltung ist in der Vorschau für die künftigen Haushaltsjahre mit einer Stagnierung und teilweise auch mit rückläufigen Einnahmen in verschiedenen Bereichen zu rechnen. Gleichzeitig steigen die laufenden Ausgaben und es stehen zusätzliche investive Ausgaben bevor. Somit muss die Gemeinde Jetzendorf ihre Einnahmemöglichkeiten anpassen, um auch künftig den Haushalt auszugleichen.
Zu berücksichtigen ist des Weiteren, dass bei der Berechnung der Kreisumlage, welche die Gemeinde an den Landkreis abführen muss, der sog. Nivellierungshebesatz von 310 v.H. angewandt wird. Dies bedeutet, dass ein Hebesatz der Gemeinde Jetzendorf von 310 v.H. zu Grunde gelegt wird. In der Umsetzung werden somit Einnahmen in eine Höhe „weitergleitet“, welche tatsächlich nicht vorliegen. 
Bei einem Großteil von Fördermaßnahmen wird auch ein Hebesatz von 310 v.H. angenommen, ist dieser niedriger fällt auch die Förderung geringer aus.
Aus diesem Grunde hat man 2022 die Gewerbesteuer von 300 v.H. auf 310 v.H. angehoben.
Die Verwaltung schlägt daher vor, den Hebesatz der Grundsteuer ab 01.01.2025 auf 330 v.H. anzugleichen.

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die Satzung der Gemeinde Jetzendorf über die Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Hebesteuersatzung). Die Satzung, die die §§ 1 und 2 umfasst, liegt dieser Niederschrift als Anlage bei und wird zum Bestandteil dieses Beschlusses erklärt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2024 17:23 Uhr