Antrag auf Investitionsförderung


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 16.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 16.10.2024 ö beschließend 10.1

Sachverhalt

Nach der derzeit vorliegenden Kalkulation (eine genauere Kalkulation kann erst nach Genehmigung des Bauantrages erstellt werden) werden für den Brotback- und Räucherverein voraussichtlich folgende Kosten die, die Voraussetzung zur Förderung nach Art. 8 Bauzuschüsse erfüllen, anfallen: 

Fliesen
19.431,59 €
Malerarbeiten
8.167,84 €
Innentüren
3.500,00 €
Abluft Behinderten WC
1.368,74 €
Sanitäre Einrichtungen
10.881,54 €
Montage San. Einrichtungen
2.360,63 €
Leuchtmittel einschl. Schalter
5.000,00 €
Heizkörper inkl. Verrohrung
5.634,91 €
Innenausbau "Skihütte"
25.000,00 €

81.345,25 €

Die kalkulierten Kosten fallen nach der derzeitigen Planung zu ca. 70% (57.000,00 €) im IV. Quartal 2025 und die restlichen 30% im I. Quartal 2026 an.

Zusätzlich werden noch Kosten die die Voraussetzung der Förderung nach Art. 9 der Richtlinie der Gemeinde Jetzendorf erfüllen anfallen:

Sonstige Investitionsmaßnahmen

Siebträgermaschine
2.000,00 €
Kühlkammer
6.000,00 €
Küchenzeile
5.000,00 €
Gefriertruhe
1.000,00 €
Gastrotheke
4.000,00 €
Edelstahlregale Trockenraum
1.000,00 €
Besteck, Geschirr, Gläser
5.000,00 €

24.000,00 €

Diese Kosten fallen voraussichtlich im I. Quartal 2026 an.

Beschluss

Der Förderantrag wird zurückgestellt und im Februar 2025 im Rahmen der Genehmigung der Vereinsförderanträge mit  behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.11.2024 17:23 Uhr