Genehmigung einer Bürgschaft der Gemeinde Jetzendorf für die Bankdarlehen der Energiegenossenschaft Eck eG zur Realisierung eines Nahwärmenetzes
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 12.11.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Energiegenossenschaft Eck eG hat die Übernahme zweier Bürgschaften durch die Gemeinde Jetzendorf in Höhe von einmal 800.000 € (langfristig) und zusätzlich ca. 650.000 EUR (für einige Jahre, bis zur Auszahlung des Zuschusses), für die Erstellung eines Nahwärmenetzes beantragt. In der GR-Sitzung vom 16.10.2024 wurde darauf verwiesen, dass es sich hierbei um ein kreditähnliches Rechtsgeschäft handelt und zuerst mit der Rechtsaufsicht Kontakt aufgenommen werden muss. Am 28.10.2024 fand diesbezüglich ein Gespräch beim LRA PAF – Rechtsaufsicht, mit Herrn Emmer statt. Herr Emmer stellte zunächst klar, dass es sich hierbei nicht um eine gemeindliche Pflichtaufgabe handelt und zunächst geklärt werden muss, ob der gemeindliche Haushalt, auch im Hinblick auf die nächsten 5 Jahre darüber hinaus Sonderleistungen schultern kann, die keine gemeindlichen Pflichtaufgaben umfassen. Die Übernahme der Bürgschaften müsste aufgrund der Höhe der Beträge von jeweils >400.000 EUR von der Rechtsaufsicht genehmigt werden. Da zunächst die Gemeinde jedoch den Erweiterungsbau der Schule sowie die Erweiterung der Kinderkrippe schultern muss und hier die Finanzierung noch nicht abschließend gesichert ist, wird eine Genehmigung seitens der Rechtsaufsicht nach Aussage von Herrn Emmer nicht erfolgen.
Die Gemeinde hat in den nächsten Jahren durch den Erweiterungsbau Schule und Kinderkrippe mit Kosten in Höhe von ca. 3,1 Mio und 3,3 -3,5 Mio EUR zu rechnen. Ein evtl. erforderlicher Grunderwerb ist dabei noch nicht berücksichtigt.
Nach den Berechnungen des derzeitigen Haushaltsplanes beträgt die Rücklage Ende 2024 voraussichtlich nur noch 275.000 € und würde 2025 weiter zurückgehen. Erst im Haushalt 2027 könnte mit einem nennenswerten Betrag von über 200.000 € der Rücklage wieder etwas zugeführt werden.
Zur Finanzierung hat Herr Emmer von der Rechtsaufsicht angeregt, dass die Energiegenossenschaft mit dem Grundstückseigentümer spricht, um zu klären, ob dies nicht im Rahmen der Erbpacht belastet werden könnte. Dies sei üblich.
Beschluss
Die Einräumung einer Bürgschaft wird abgelehnt, da die mögliche finanzielle Belastung, gerade im Hinblick auf die anstehenden gemeindlichen Pflichtaufgaben die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde gefährden würden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Abstimmungsbemerkung
GR Fottner Simon war wegen persönlicher Beteiligung von der Beratung und Abstimmung ausgeschlossen.
Datenstand vom 11.12.2024 11:08 Uhr