Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau von 3 Wohngebäuden mit Garagen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 664/4 der Gemarkung Volkersdorf (Pfaffenhofener Str. 3, Jetzendorf) - Erneute Stellungnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 07.07.2020 das Einvernehmen zum o. g. Bauantrag verweigert.
Das Landratsamt hat den Bauantrag zwischenzeitlich geprüft und grundsätzlich für genehmigungsfähig erachtet.

Von Seiten der Gemeinde ist jedoch noch die Zustimmung zum Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 9 der Stellplatzsatzung notwendig. (Stellplätze sowie deren Zu- und Abfahrten dürfen nur auf Flächen hergestellt werden, die weder als Rettungsweg noch als Aufstell- und Bewegungsflächen für die Feuerwehr erforderlich sind.)

Dieser Abweichung kann aus Sicht der Gemeinde weiterhin nicht zugestimmt werden.

Des Weiteren hat die Gemeinde Jetzendorf zum 01.12.2020 eine neue Stellplatzsatzung erlassen. In dieser Satzung wurden die Größen der Stellplätze angepasst. Die oberirdischen Stellplätze im Bauantrag sind entsprechend anzupassen.

Das Landratsamt stellte zudem bei der Überprüfung der Abstandsflächen nach der neuen zum 01.02.2021 gültigen Bayerischen Bauordnung fest, dass für das Haus B die Abstandsflächen nicht eingehalten werden können.

Beschluss

Das gemeindliche Einvernehmen wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 09:16 Uhr