Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau und Nutzungsänderung Einfamilienhaus mit Nebengebäude zu Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3 der Gemarkung Jetzendorf (Hauptstr. 47, Jetzendorf) - Erneute Stellungnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.07.2020 das Einvernehmen zum o. g. Bauantrag verweigert.
Das Landratsamt hat den Bauantrag zwischenzeitlich geprüft und grundsätzlich für genehmigungsfähig erachtet.

Von Seiten der Gemeinde ist jedoch noch die Zustimmung zum Antrag auf Abweichung von § 2 Abs. 1 der GaStellV notwendig. (Mit der Garage müsste ein Abstand von 3,0 m zur öffentlichen Verkehrsfläche gewährleistet sein.) Der Abstand zur Straße wäre vorhanden, zum Gehsteig sind es jedoch nur 2,60 m.

Dieser Abweichung kann aus Sicht der Gemeinde nicht zugestimmt werden.

Des Weiteren hat die Gemeinde Jetzendorf zum 01.12.2020 eine neue Stellplatzsatzung erlassen. In dieser Satzung wurden die Größen der Stellplätze angepasst. Die Stellplätze im Bauantrag sind entsprechend anzupassen.

Durch die neuen Maße der Stellplätze, kann die Anzahl der notwendigen 9 Stellplätze nicht mehr nachgewiesen werden.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.02.2021 09:16 Uhr