Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses in Holzbauweise mit Garage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 334/4 und 334/8 der Gemarkung Jetzendorf (Schulstr., Jetzendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 09.02.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 09.02.2021 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Allgemeines Wohngebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Geplant ist die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Garage, Ausführung in E + I.

Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage der Grundstücke in angemessener Breite an der Schulstraße.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet.

Für das geplante Bauvorhaben sind 2 Stellplätze notwendig.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Abstimmungsbemerkung
Gemeinderat Leimberger hat aufgrund persönlicher Beteiligung an der Beratung und Abstimmung zu dem unter TOP 3.3 behandelten Sachverhalt nicht teilgenommen.

Datenstand vom 25.02.2021 09:16 Uhr