Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Wohnhausanbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 236 und 255 Teilfläche der Gemarkung Hirschenhausen (Schernberg 2, Jetzendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes.
Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und wenn es privilegiert ist nach § 35 Abs. 1 - 6 BauGB.

Ob das Bauvorhaben privilegiert nach § 35 BauGB ist, prüft das Landratsamt in Verbindung mit dem Amt für Landwirtschaft in Pfaffenhofen.

Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstückes an der Kreisstraße PAF 1 gesichert.

Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist über die bereits vorhandenen Leitungen gesichert.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Für die neue Wohneinheit sind 2 Stellplätze erforderlich. Diese sind im Bauantrag nachgewiesen.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2021 15:36 Uhr