Antrag auf Erteilung einer Baugenehmigung zum Neubau von zwei Mehrfamilienwohnhäusern mit insgesamt 12 Wohneinheiten und einer Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 619 der Gemarkung Volkersdorf (Aichacher Str. 8, Priel)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 19.01.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.

Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Aichacher Straße.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet. Da das Grundstück bereits bebaut ist, sind alle weiteren Kosten für die Herstellung der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung vom Eigentümer zu tragen.

Für die Errichtung der 12 Wohnungen sind 24 Stellplätze erforderlich. Zusätzlich sind 3 Besucherparkplätze erforderlich. Im Bauantrag sind 27 Stellplätze nachgewiesen. 9 Stellplätze sind oberirdisch angeordnet.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 11.02.2021 15:36 Uhr