Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Hauptstraße, über den bituminös ausgebauten öffentlichen Weg.
Die Abwasserbeseitigung ist durch die gemeindliche Anlage gewährleistet.
Das Oberflächenwasser wird über das Bankett abgeleitet. Dies muss auch nach Bebauung des Grundstücks gewährleistet sein.
Die Wasserversorgung ist nicht gesichert.
Die östlichen Grundstücke Fl.-Nr. 26/1 und 26/2 sind mit einer gemeinsamen Hausanschlussleitung (1 ¼ Zoll) von der Kreisstraße aus angeschlossen.
Ein weiterer Anschluss an diese Hausanschlussleitung ist nicht möglich. Um eine Erschließung des Grundstücks Fl.-Nr. 25 zu erreichen, ist eine neue Anschlussleitung von der Kreisstraße aus notwendig.
Eine evtl. gewünschte Straßenbeleuchtung ist über eine Sondervereinbarung zu regeln. Die Kosten sind vom Bauwerber zu tragen.
Für das Bauvorhaben sind 2 Stellplätze notwendig. Diese sind im Bauantrag nachgewiesen.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.