Erlass einer Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe (Novellierung BayBO) - Diskussion und möglicher Beschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 19.01.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Die Novelle der Bayerischen Bauordnung tritt am 01.02.2021 in Kraft. In der neuen Bayerischen Bauordnung wird unter anderem auch das Abstandsflächenrecht geändert. Durch diese Änderung kann teilweise auf Baugrundstücken eine engere Bebauung ermöglicht werden. Die Gemeinde hat jedoch die Möglichkeit durch Erlass einer „Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe“, die Tiefe der Abstandsflächen selbst zu regeln. Der Bayerische Gemeindetag hat dazu bereits eine Mustersatzung erstellt. Nach Austausch mit dem Landratsamt in Verbindung mit der Regierung von Oberbayern, kann eine Satzung jedoch nicht pauschal für das gesamte Gemeindegebiet erlassen werden. Es ist jeder Ortsteil separat zu betrachten und der Erlass gut zu begründen. Bürgermeister Betzin machte den Vorschlag, momentan vom Erlass einer Satzung abzusehen und erst mal Gebiete zu eruieren, in denen eine Satzung möglich und sinnvoll erscheint. In einer der nächsten Sitzungen kann das Thema dann erneut betrachtet werden.
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt momentan keine Satzung zu den Abstandsflächentiefen zu erlassen und das Thema in einer der nächsten Sitzungen erneut zu betrachten.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 11.02.2021 15:36 Uhr