Antrag auf Erteilung einer Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes auf dem Grundstück Fl.-Nr. 363/8 der Gemarkung Volkersdorf zur Errichtung eines Carports (Buchenweg 8, Priel)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 20.04.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 20.04.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 4 (Priel-Nord) der Gemeinde Jetzendorf.
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:

  • Der Carport wird außerhalb der Baugrenze an der Grundstücksgrenze errichtet.
  • Der Carport wird mit einem Pultdach, Dachneigung ca. 3° errichtet.

Im Bebauungsplan ist eine Baugrenze mit einem Abstand von 5 m zur Straße festgesetzt. Die Dachneigung ist mit 5° festgesetzt.

In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Garagen und Nebengebäude an der Grenze und mit einer abweichenden Dachneigung zugelassen. Da die Zufahrt zum Carport über das Grundstück erfolgt, ist kein Stauraum zur Straße notwendig.

Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO dürfen Garagen mit einer Fläche bis 50 m² verfahrensfrei errichtet werden. Deshalb ist für die Erteilung der isolierten Abweichung die Gemeinde zuständig.

Die Nachbarbeteiligung wurde teilweise durchgeführt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Carports wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.05.2021 10:19 Uhr