Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zum Bau eines Gartenhauses hinter der Garage mit Pultdach auf dem Grundstück Fl.-Nr. 1519 der Gemarkung Jetzendorf (Prof.-Gamperl-Str. 8, Jetzendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 2.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 18 (Jetzendorf Süd III) der Gemeinde Jetzendorf. 
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:

  • Das Gartenhaus wird außerhalb der Baugrenze an der Grundstücksgrenze errichtet.
  • Das Gartenhaus wird mit einem Pultdach, Dachneigung ca. 20° errichtet. 
  • Das Gartenhaus wird mit einer Länge von 8 m an der Grundstücksgrenze errichtet.

Im Bebauungsplan ist festgesetzt, dass Garagen und Nebengebäude nicht an der Grenze errichtet werden dürfen. Die Dachneigung ist mit 36 – 44° festgesetzt.

In der Vergangenheit wurden bereits mehrere Garagen und Nebengebäude an der Grenze und mit einer abweichenden Dachneigung zugelassen.

Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 a BayBO dürfen Nebengebäude mit einem Bruttorauminhalt bis 75 m³ verfahrensfrei errichtet werden. Deshalb ist für die Erteilung der isolierten Abweichung die Gemeinde zuständig.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2021 07:38 Uhr