Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes zur Errichtung eines Carports für 2 Kfz auf dem Grundstück Fl.-Nr. 383/4 der Gemarkung Volkersdorf (Schacherlstr. 10, Priel)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 8 (Schacherlstraße) der Gemeinde Jetzendorf. 
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:

  • Der Carport wird außerhalb der Baugrenze an der Grundstücksgrenze errichtet.
  • Der Carport wird mit einem Pultdach, Dachneigung ca. 5° errichtet. 

Die Dachneigung ist im Bebauungsplan mit 35 – 45° festgesetzt. Im Bebauungsplan ist festgelegt, dass die Dachneigung für Garagen und Nebengebäude dem Hauptgebäude anzupassen sind.

Gemäß Art. 57 Abs. 1 Nr. 1 b BayBO dürfen Garagen mit einer Fläche bis 50 m² verfahrensfrei errichtet werden. Deshalb ist für die Erteilung der isolierten Abweichung die Gemeinde zuständig.

Die Nachbarbeteiligung wurde teilweise durchgeführt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung vom Bebauungsplan wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2021 07:38 Uhr