Antrag auf Baugenehmigung zum Anbau und Nutzungsänderung Einfamilienhaus mit Nebengebäude zu Mehrfamilienhaus auf dem Grundstück Fl.-Nr. 3 der Gemarkung Jetzendorf (Hauptstr. 47, Jetzendorf) - Erneute Stellungnahme


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.05.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 18.05.2021 ö beschließend 2.4

Sachverhalt

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.07.2020 und am 09.02.2021 das Einvernehmen zum o. g. Bauantrag verweigert. 

Durch das Planungsbüro wurden zwischenzeitlich geänderte Pläne eingereicht, in denen die geforderten Änderungen vorgenommen wurden.

Das Landratsamt hat den Bauantrag geprüft und grundsätzlich für genehmigungsfähig erachtet.

Von Seiten der Gemeinde ist jedoch noch die Zustimmung zum Antrag auf Abweichung von § 3 Abs. 9 der Stellplatzsatzung notwendig (Im Südosten schließt der zweite Rettungsweg an den Stellplatz Nr. 3 an und Stellplatz Nr. 9 liegt vor dem zweiten Rettungsweg aus dem Dachgeschoss).

Dieser Abweichung kann aus Sicht der Gemeinde zugestimmt werden. Der Stellplatz Nr. 9 sollte jedoch um 3 m nach Westen verschoben werden.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt. Der Abweichung von § 3 Abs. 9 der Stellplatzsatzung wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.07.2021 07:38 Uhr