Antrag auf Genehmigung für den Neubau eines Wohnhauses als Ersatzbau auf dem Grundstück Fl.-Nr. 723/1 der Gemarkung Jetzendorf (Lindhof 10a, Jetzendorf)
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.06.2021
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Das Vorhaben liegt im Außenbereich im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes.
Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen.
Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und wenn es privilegiert ist nach § 35 Abs. 1 - 6 BauGB.
Ob das Bauvorhaben privilegiert nach § 35 BauGB ist, oder das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 – 6 BauGB zulässig ist, prüft das Landratsamt in Verbindung mit dem Amt für Landwirtschaft in Pfaffenhofen.
Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstückes an einer Gemeindestraße gesichert.
Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist über die bereits vorhandenen Leitungen gesichert.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.
Für das Bauvorhaben sind 2 Stellplätze erforderlich. Diese sind im Bauantrag nachgewiesen.
Beschluss
Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.07.2021 07:40 Uhr