Antrag auf Erteilung einer Isolierten Befreiung zur Errichtung einer Terrassenüberdachung auf dem Grundstück Fl.-Nr. 22/14 der Gemarkung Jetzendorf (Dr.-Eisenmann-Str. 10, Jetzendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.08.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 03.08.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 9 (Jetzendorf Süd I) der Gemeinde Jetzendorf. 

Die Terrassenüberdachung wird mit einer Größe von 5,87 m x 3,23 m geplant. Die maximale Höhe wird mit 2,68 m geplant.
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:

  • Die Terrassenüberdachung wird mit einer Dachneigung von ca. 10° errichtet. 

Im Bebauungsplan ist eine Baugrenze festgelegt. Die Dachneigung ist mit 35 – 45° festgesetzt.

In der Vergangenheit wurden bereits mehrere isolierte Abweichungen erteilt zu verschiedenen Bauten erteilt.

Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Dem Antrag auf isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplanes wird wie beantragt zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 30.09.2021 07:56 Uhr