Antrag auf Vorbescheid zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit Tiefgarage auf dem Grundstück Fl.-Nr. 645/7 und 645/10 der Gemarkung Volkersdorf (Bergstr. 8 und 8a, Priel)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.10.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.10.2021 ö beschließend 3.1

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. V (Priel-West) der Gemeinde Jetzendorf. Das Baugebiet ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. 
Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:
  1. Vollgeschoss bergseitig/hangseitig III/III, statt I/II
  2. Traufkante bergseitig 8 m statt 3,30 m
  3. Traufkante hangseitig 9 m statt 6,00 m
  4. Kniestock 1 m statt 0,25 m
  5. 6 Wohneinheiten statt 2 Wohneinheiten
  6. Ausgebautes Dachgeschoss statt kein ausgebautes Dachgeschoss
  7. DN 40° statt 25° - 28°
  8. Baugrenzüberschreitung um ca. 20 qm
  9. GFZ 0,96 statt GFZ 0,7 qm

Für das Bauvorhaben sind 14 Stellplätze erforderlich, diese sind auf dem Antrag auf Vorbescheid nachgewiesen.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die gemeindlichen Anlagen gewährleistet.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt. 

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Antrag auf Vorbescheid wird nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2022 08:22 Uhr