Antrag auf Baugenehmigung zur Nutzungsänderung; Einbau von Werkstätten in die bestehende Maschinenhalle auf dem Grundstück Fl.-Nr. 729 der Gemarkung Jetzendorf (Kreithof 13)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.12.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 21.12.2021 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes. 
Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. 
Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und wenn es privilegiert ist nach § 35 Abs. 1 - 6 BauGB.
Ob das Bauvorhaben privilegiert nach § 35 BauGB ist, oder das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 – 6 BauGB zulässig ist, prüft das Landratsamt in Verbindung mit dem Amt für Landwirtschaft in Pfaffenhofen.
Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstückes an einer Gemeindestraße gesichert.
Die Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist über die bereits vorhandenen Leitungen gesichert.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Für das Bauvorhaben sind 5 Stellplätze erforderlich. Diese sind im Bauantrag nachgewiesen.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Antrag auf Nutzungsänderung wird erteilt.
Die Gemeinde Jetzendorf weißt im Rahmen des Antrags auf Nutzungsänderung auf folgenden Sachverhalt hin:
Sämtliche Gesetze, Vorschriften, Vorgaben zum Betrieb einer/mehrerer Kfz-Werkstätten sind einzuhalten und entsprechend, vor Aufnahme des Betriebs, nachzuweisen.
Im Besonderen sind sämtliche Maßnahmen zur Vorbeugung von Umwelt-/ Gewässerschäden usw. zu treffen. Ebenso ist mit geeigneten Maßnahmen eine Einleitung von belastetem Abwasser (Öl/Treibstoffe etc.) in die Kanalisation zu vermeiden (Stichwort: Ölabscheider). Sämtliche Stellplätze müssen so ausgeführt sein, dass auch von abgestellten Kfz keine Umweltgefährdung ausgehen kann.
Eine Aufnahme des Betriebs ist aus unserer Sicht nur unter Nachweis der genannten Bedingungen möglich. Wir bitten hierüber in Kenntnis gesetzt zu werden und am Genehmigungssachstand frühzeitig beteiligt zu werden.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2022 08:25 Uhr