Antrag auf Neubau eines Nebengebäudes mit Überdachung der bestehenden Garagenzufahrt auf dem Grundstück Fl.-Nr. 41/2 der Gemarkung Hirschenhausen (Am Blitzberg 2, Hirschenhausen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 3.3

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Hirschenhausen Süd-Ost“ der Gemeinde Jetzendorf. Das Baugebiet ist als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt.
Der Bauantrag weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab:
  • Die Garageneinfahrtsüberdachung wird außerhalb der Baugrenze errichtet.
  • Das Nebengebäude wird außerhalb der Baugrenze errichtet.
  • Das Nebengebäude wird mit Flachdach errichtet.
  • Die Hauseingangsüberdachung wird außerhalb der Baugrenze errichtet.

Das kleine Nebengebäude und die Hauseingangsüberdachung können als untergeordnete Bauteile oder Nebenanlagen nach § 14 BauNVO angesehen werden. Diese sind im Bebauungsplan nicht ausgeschlossen.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden, aber älter als ein halbes Jahr.
Die Nachbarbeteiligung wurde durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2025 09:39 Uhr