Antrag auf Neubau eines Carports auf dem Grundstück Fl.-Nr. 419/5 der Gemarkung Jetzendorf (Gewerbering 7, Jetzendorf)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.02.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 27.02.2024 ö beschließend 3.2

Sachverhalt

Das Bauvorhaben liegt im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 16 (Jetzendorf-Ost) der Gemeinde Jetzendorf. Das Baugebiet ist als Gewerbegebiet festgesetzt. Das Bauvorhaben weicht von den Festsetzungen des Bebauungsplanes in folgenden Punkten ab.

  1. Das Dach ist als Pultdach mit einer Dachneigung von ca. 7° geplant, anstatt des im Bebauungsplan festgesetzten Satteldaches mit einer Dachneigung von 15 – 32°.

Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite am Gewerbering.

Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die gemeindlichen Anlagen gewährleistet.

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.
Die Nachbarbeteiligung wurde nicht durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2025 09:39 Uhr