Stellungnahme zur 31. Fortschreibung des Regionalplanes Ingolstadt


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 04.02.2025 ö beschließend 6

Sachverhalt

Der Planungsverband Region Ingolstadt führt vom 18.11.2024 bis zum 28.02.2025 ein Beteiligungsverfahren zur Teilfortschreibung des Regionalplanes Ingolstadt mit der Neufassung des Kapitels „6.2 Erneuerbare Energien“ mit den Teilkapiteln „6.2.1 Allgemeines“ sowie „6.2.1 Windenergie“ durch. Bis zum Ende der Beteiligungsfrist besteht Gelegenheit, sich zu dieser Teilfortschreibung gegenüber dem Planungsverband Region Ingolstadt, 
email: rpv-in@lra-ei.bayern.de, zu äußern.

Gemäß dem unter 


veröffentlichtem Raumordnungsplan sind für unser Gemeindegebiet in der Region 10 drei Vorranggebiete für Windenergie ausgewiesen: WK 62,WK 58 und WK 59.


Die entsprechenden Vorranggebiete stellen „regionalplanerische Letztentscheidungen“ dar und sind als solche für Genehmigungsbehörden und Träger der Bauleitplanung im Rahmen der bestehenden Vorgaben zu berücksichtigen. 

Im Einzelnen:
Das Vorranggebiet WK 62 ist für unsere Gemeinde unschädlich und weist für das Gemeindegebiet keine Störung auf.
WK 58 und WK 59 in Richtung Landkreis Dachau sind problematischer, da hier die Bevölkerung sowohl von links als auch von rechts eingekesselt wird, das Landschaftsbild wird hierdurch massiv beeinträchtigt. Zudem dürften die nötigen Abstandsflächen zur Wohnbebauung von mindestens 200 m bezüglich WK 59 für Thann nicht eingehalten sein. Ferner werden u. a. die Bewohner von Thann in Ihrer Sicht von beiden Seiten beeinträchtigt.
Weiter ist der prognostizierte Bevölkerungszuwachs im Gemeindegebiet zu beachten.
Auch wenn die Gemeinde Jetzendorf nach wie vor dem allgemeinen ländlichen Raum zugeordnet wird, ist zu sehen, dass Jetzendorf dem Großraum München zugeordnet werden muss. Die Situation für Wohnungssuchende in der Region München, die bis nach Jetzendorf reicht, ist schwierig. Strukturdaten wie Grundstückspreise, Lebenshaltungskosten, Ausgaben für Kinderbetreuung und Bildung, etc. unterscheiden sich kaum von umgebenden Gemeinden im „Verdichtungsraum“ Zur nachhaltigen und ressourcenschonenden Siedlungsentwicklung und zum Flächensparen muss der Grundsatz des Harmonisierungsgebots, dass die Entwicklung von Flächen für Wohnzwecke, gewerbliche Zwecke und für Versorgungs- und Freizeiteinrichtungen miteinander abgestimmt beachtet werden. Die Verplanung von Vorranggebieten Windenergie muss daher mit Maß und Ziel erfolgen. Der Ausweisung des geplanten Vorranggebietes WK 59 kann bereits aus diesen Gründen nicht zugestimmt werden.
Eine Übernahme der Fläche WK 59 in den Regionalplan sollte ferner zur Vermeidung einer verstärkten Galeriewirkung zu WK 58 ebenso nicht erfolgen. Mindestens drei Kilometer als Mindestabstand zwischen den Vorrangflächen ist grundsätzlich geboten.  Vorliegend beträgt der Abstand lediglich 1,9 km. Zudem sprechen gegen ein zu nahes Ausweisen von Vorrangflächen für Windenenergie auch ökologischen Belange. Die Artenvielfalt, insbesondere die bestehende Vielfalt an Vogelarten könnte hierunter leiden.  

Beschluss

Das Bauamt wird ermächtigt fristgerecht bis 28.02.2025 eine Stellungnahme dergestalt abzugeben, dass Einverständnis mit der Ausweisung der Vorranggebiete WK 58 und WK 62 besteht, nicht jedoch für die Ausweisung von WK 59, mangels Einhaltung der nötigen Abstandsflächen und Sichtbeeinträchtigung, insbesondere für die Bewohner von Thann, nebst der weiter benannten Punkte. 

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.05.2025 11:41 Uhr