Anpassung der Betreuungsgebühren und Gebührensatzung für die Kindertagesstätten (Kindergarten u. Krippe) ab 01.09.2025


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 04.02.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 04.02.2025 ö beschließend 5

Sachverhalt

1.
Nach den vorläufigen Zahlen des Jahresergebnisses 2024 beträgt das durchschnittliche Defizit pro Kind im Kindergarten Spatzennest 5.694,64 € (2023: 4.521,99 €) und im Kinderhaus Regebogen 5.577,30 € (2023: 5.969,91 €) In absoluten Zahlen war dies für die beiden Einrichtungen zzgl. dem Naturkindergarten Schafflerhof (Defizit pro Kind 2024: 4.660 €) ein Gesamtdefizit aus der Gemeindekasse von 869 T€. Nach den Daten der Finanzplanung kann sich dieses Defizit in 2025 bei gleichbleibenden Kinderzahlen voraussichtlich auf mind. 900 T€ erhöhen. 
Der Schwerpunkt der Kostensteigerungen ergibt sich aus den Personalkosten, welche ein Anteil von knapp 90% ausmachen. Nach Schätzung werden die Personalkosten aufgrund der laufenden Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst in 2025 um ca. 4,5 % steigen. Die allgemeine Inflation schlägt auch bei den Kindertagesstätten für den normalen Betriebsaufwand durch. Hier ist nach wie vor besonders der Kostenanstieg für Strom zu nennen.
Des Weiteren wurden wir vom Landratsamt Pfaffenhofen darauf hingewiesen, dass bei den Kindergartengebühren eine Elternbeitragsstaffelung von mindestens 10 v. H. zwischen den einzelnen Buchungszeitenkategorien liegen muss.  Es wird daher eine Gebührenerhöhung gem. Aufstellung im Beschlussvorschlag verwiesen. 

2.
Ab dem zweiten Kind wird gemäß geltender Satzung noch eine Geschwisterermäßigung von 50% gewährt. Dies hatte soziale Gründe. Da aber der Kostenanfall bei jedem Kind der gleiche ist, wäre eine Ermäßigung ab dem zweiten Kind von maximal einem Viertel angebracht. Dies insbesondere im Hinblick auf unsere Einnahmensituation. Zudem wird empfohlen § 6 Abs. 2, der eine weitere Reduzierung für mehr als drei Kinder aus einer Familie regelt, zu streichen. 

3.
Bislang wurde das Spiel- und Getränkegeld gestaffelt, abhängig von der gebuchten Betreuungsdauer erhoben: 
->bis zu 4 Stunden monatlich 6 €, bis zu 8 Stunden monatlich 8 € und über 8 Stunden 10 € monatlich.
Diese Lösung ist verwaltungstechnisch aufwendig und lt. den Erziehern auch nicht durchgehend gerecht, da manche Kinder mit 4 Stunden Anwesenheit die gleiche Menge trinken, wie Kinder, die über 8 Stunden betreut werden, zudem ist am Verbrauch/ Verschleiß der Spielgeräte kein gravierender Unterschied erkennbar. Ferner ist die bisherige Mischkalkulation nicht kostendeckend. Es wird daher empfohlen einheitlich pro Kind ab 01.09.2025 10 € Spiel- und Getränkegeld zu verlangen.  


4.
Informatorisch wird noch mitgeteilt, dass der Betrag für gebuchtes Mittagessen ebenfalls ab 01.09.2025 von bisher 3,95 € auf 4,15 € steigen wird. Dies hat uns unser Dienstleister Catering & Partyservice "GOLD" mitgeteilt. Der Preis war seit 2023 stabil. Hierbei handelt es sich um den Selbstkostenpreis der Gemeinde. 

Beschluss

Die Betreuungsgebühren für die Kindertagesstätten der Gemeinde Jetzendorf werden im Bereich Kindergarten und im Bereich Kinderkrippe ab 01.09.2024 gemäß beigefügter Liste angehoben.

Buchungszeit
Kindergarten
alt
Tatsächl.
Zahlbetrag*
Kindergarten
neu
Tatsächl.
Zahlbetrag*
3-4 Stunden
190,00 €
90,00 €
200,00 €
100,00 €
>4-5 Std.
209,00 €
109,00 €
220,00 €
120,00 €
>5-6 Std.
228,00 €
128,00 €
242,00 €
142,00 €
>6-7 Std. 
247,00 €
147,00 €
266,00 €
166,00 €
>7-8 Std.
266,00 €
166,00 €
293,00 €
193,00 €
>8-9 Std.
285,00 €
185,00 €
322,00 €
222,00 €
>9-10 Std. 
304,00 €
204,00 €
354,00 €
254,00 €
*Nach Abzug des staatlichen Zuschusses in Höhe von 100 € für Kindergartenkinder ab 3 Jahren 

Buchungszeit
Kinderkrippe
alt
Kinderkrippe
neu
3-4 Stunden
197,00 €
265,00 €
>4-5 Std.
225,00 €
292,00 €
>5-6 Std.
251,00 €
321,00 €
>6-7 Std. 
278,00 €
353,00 €
>7-8 Std.
308,00 €
388,00 €
>8-9 Std.
337,00 €
427,00 €
>9-10 Std. 
366,00 €
469,00 €

Zudem wird die Geschwisterermäßigung von bislang der Hälfte bei zwei und mehr Kindern auf nunmehr ein Viertel reduziert. § 6 Abs. 2, der eine weitere Reduzierung für mehr als drei Kinder aus einer Familie regelt, wird gestrichen. 
Ferner wird ab 01.09.2025 das Spiel- und Getränkegeld für Kindergarten- und Kinderkrippenkinder einheitlich mit 10 € pro Kind abgerechnet.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 1

Datenstand vom 16.05.2025 11:41 Uhr