Antrag auf Baugenehmigung zum Neubau eines Doppelhauses mit Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.-Nr. 62 der Gemarkung Jetzendorf (Poststr. 9)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.06.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 28.06.2022 ö beschließend 2.2

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile und zwar in einem Gebiet ohne Bebauungsplan. Die Eigenart der näheren Umgebung kann als Dorfgebiet bezeichnet werden. Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn es den Rahmen der vorhandenen Bebauung einhält.
Die Zufahrt ist gesichert durch die Lage des Grundstückes in angemessener Breite an der Gemeindestraße „Poststraße“.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung sind durch die vorhandenen gemeindlichen Anlagen gewährleistet. Da das Grundstück bereits erschlossen ist, sind die Kosten für die weiteren Anschlüsse vom Antragsteller zu tragen. Dies ist in einer Sondervereinbarung zu regeln.

Für das geplante Bauvorhaben sind 4 Stellplätze notwendig. 

Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Die Nachbarbeteiligung nicht durchgeführt.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde Jetzendorf zum Bauantrag wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 14.10.2022 08:08 Uhr