Antrag auf Vorbescheid zum Wohnhausanbau und Errichtung einer zusätzlichen Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.-Nr. 723 der Gemarkung Jetzendorf (Lindhof 10)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 26.09.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Jetzendorf) Sitzung des Gemeinderates 26.09.2023 ö beschließend 4.3

Sachverhalt

Das Vorhaben liegt im Außenbereich im Geltungsbereich eines Flächennutzungsplanes. 
Im Flächennutzungsplan ist das Baugrundstück als Fläche für die Landwirtschaft ausgewiesen. 
Das Bauvorhaben ist zulässig, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen, die Erschließung ausreichend gesichert ist und wenn es privilegiert ist nach § 35 Abs. 1 - 6 BauGB.
Ob das Bauvorhaben privilegiert nach § 35 BauGB ist, oder das Vorhaben nach § 35 Abs. 2 – 6 BauGB zulässig ist, prüft das Landratsamt in Verbindung mit dem Amt für Landwirtschaft in Pfaffenhofen.
Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung ist über die vorhandenen Anlagen gewährleistet.
Die Zufahrt ist durch die Lage des Grundstückes an einer Gemeindestraße gesichert.
Der amtliche Lageplan ist vorhanden.

Beschluss

Das Einvernehmen der Gemeinde zum Antrag auf Vorbescheid wird erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 19.05.2025 10:12 Uhr