Bebauungsplan Nr. 26 "Energiegenossenschaft Eck"; Aufstellungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 06.02.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
- Der Gemeinderat der Gemeinde Jetzendorf hat am 06.02.2024 beschlossen, für das Gebiet „Flächen für Versorgungsanlagen und Gemeinbedarfseinrichtungen“, das wie folgt umgrenzt ist:
- im Norden durch das Grundstück Fl.-Nr. 225/8 der Gemarkung Volkersdorf (Kreisstraße PAF 7)
- im Osten durch das Grundstück Fl.-Nr. 209 der Gemarkung Volkersdorf
- im Süden durch das Grundstücks Fl.-Nr. 209 der Gemarkung Volkersdorf
- im Westen durch das Grundstück Fl.-Nr. 211 der Gemarkung Volkersdorf (öffentlicher Feld- und Waldweg)
und folgende Grundstücke umfasst:
Fl.-Nr. 210 der Gemarkung Volkersdorf
einen qualifizierten Bebauungsplan im Sinne von § 30 Abs. 1 BauGB aufzustellen.
Mit der Erarbeitung eines Planentwurfes wurde beauftragt:
Fa. WipflerPLAN Planungsgesellschaft mbH, Hohenwarter Str. 124, 85276 Pfaffenhofen a.d.Ilm
- Nach Erstellung des Planentwurfes werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren voraussichtliche Auswirkungen in einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung öffentlich dargelegt und erörtert.
Beschluss
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 19.05.2025 09:59 Uhr