Bebauungsplan Nr. 18 "An der Augsburger Straße" - 1. Änderung - Verfahren nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB - Behandlung der eingegangenen Stellungnahmen - Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 21.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 21.04.2020 ö 3

Beschluss

  1. Der Gemeinderat Karlshuld beschließt den Bebauungsplan Nr. 18 "An der Augsburger Straße - 1. Änderung" mit den heute beschlossenen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 21.04.2020 gem. § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung.
  2. Der Planfertiger wird beauftragt, die redaktionellen Änderungen und Ergänzungen in den Bebauungsplan und die Begründung einzuarbeiten.
  3. Die Verwaltung wird beauftragt, den Satzungsbeschluss zum Bebauungsplan gem. § 10 Abs. 3 BauGB ortsüblich bekanntzumachen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.04.2020 12:55 Uhr