Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf dem Grundstück Fl.Nr. 17/3, Gemarkung Grasheim, Augsburger Straße 78
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 29.06.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.
3. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baufahrzeugen und Baumaterialien auf dem Geh-/Radweg und im Grünstreifen (zwischen Geh-/Radweg und der Straße) ist nicht erlaubt.
4. Pro neu geschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.
5. Es wird darauf hingewiesen, dass
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt;
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
Abfuhrstelle zu verbringen sind
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.07.2020 16:51 Uhr