§ 2b UstG - Verlängerung der Umsetzungsfrist


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 29.06.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 29.06.2020 ö beschließend 15

Beschluss

  1. Der Gemeinderat der Gemeinde Karlshuld beschließt, die Verlängerung der Übergangsfrist bis zum 31.12.2022 in Anspruch zu nehmen.

  2. Die Gemeindeverwaltung wird beauftragt zu klären, ob durch die der Verlängerung der Übergangsfrist beim Neubau des Feuerwehrhauses durch die Nichtinanspruchnahme der Vorsteuerabzugsregelung ein finanzieller Nachteil für die Gemeinde entsteht.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.07.2020 16:51 Uhr