Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 5 Wohneinheiten, 6 Garagen und 5 Stellplätzen auf dem Grundstück Fl.Nr. 48/2, Gemarkung Karlshuld, Augsburger Straße 150


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 14.09.2020 ö beschließend 7

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

  1. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/ Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Mit dem Aushub ist auch die Wasserhaltung zu beginnen.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende Abfuhrstelle zu verbringen sind


Hinweis: Die Baugrenzen sind durch das Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.09.2020 15:52 Uhr