Umnutzung einer Wirtschaft zu einem Wohnhaus mit 5 Wohneinheiten sowie Teilabriss eines Gebäudes auf dem Grundstück Fl.Nr. 98, Gemarkung Grasheim, Schrobenhausener Str. 22


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 28.09.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 28.09.2020 ö 2

Beschluss

1. Dem Vorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Dem Antrag auf Befreiung zur Überschreitung der zulässigen Grundflächenzahl (0,654 statt 0,45) wird zugestimmt.
3. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:

  1. Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

  1. Pro neugeschaffener Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Kfz-Stellplätze nachzuweisen.

  1. Es wird darauf hingewiesen, dass
- die Mülltonnen zur Leerung an die nächste vom Müllfahrzeug ohne Probleme zu erreichende
  Abfuhrstelle zu verbringen sind;
- es sich bei der Straße um die Staatsstraße 2049 handelt (Straßenbaulastträger: Staatliches
  Bauamt Ingolstadt; Straßenverkehrsbehörde: Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen).

Abstimmungsergebnis
Dafür: 18, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.10.2020 13:38 Uhr