Bebauungsplan Nr. 21 "Grasheim, südlich der Augsburger Straße"
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen
- Billigungs- und Auslegungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 30.11.2020
Beratungsreihenfolge
Beschluss
- Der Gemeinderat beschließt die oben genannten Beschlussvorschläge für die Träger öffentlicher Belange.
- Der Gemeinderat
billigt
den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 "Grasheim, südlich der Augsburger Straße" mit den heute beschlossenen
Änderungen und Ergänzungen in der Fassung vom 30.11.2020.
- Der Planfertiger wird beauftragt, die Änderungen und Ergänzungen in den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 "Grasheim, südlich der Augsburger Straße" und die Begründung einzuarbeiten. Ebenso sind die Ergebnisse der zu überarbeiteten schalltechnischen Untersuchung in die Festsetzungen und Hinweise des Bebauungsplans zu übernehmen, die Begründung ist anzupassen und die Schalltechnische Untersuchung ist den Planunterlagen zur erneuten öffentlichen Auslegung beizugeben.
Die Verwaltung und der Planfertiger werden beauftragt, den Entwurf des Bebauungsplans Nr. 21 "Grasheim, südlich der Augsburger Straße" in der Fassung vom 30.11.2020 gem.§ 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 3 Abs. 2 BauGB erneut öffentlich auszulegen und die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4a Abs. 3 BauGB in Verbindung mit § 4 Abs. 2 BauGB erneut zum Planentwurf in der Fassung vom 30.11.2020 zu beteiligen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.12.2020 13:42 Uhr