Errichtung einer Kartoffellagerhalle auf dem Grundstück Fl.Nr. 2551, Gemarkung Grasheim, Oberer Kanal 162, durch Herrn Werner Oppenheimer
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 14.12.2020
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 14.12.2020 | ö | 4 |
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt, sofern die Privilegierungsvoraussetzungen erfüllt sind.
2. Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
- Das anfallende Dach-/Regenwasser ist auf dem Baugrundstück zu versickern.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt
Abstimmungsergebnis
Dafür: 19, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.01.2021 11:08 Uhr