Antrag auf Nutzungsänderung am bestehenden Gebäude Neuburger Straße 3 (Bistro mit 32 Sitzplätzen)


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 18.12.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 18.12.2012 ö beschließend 2.3

Beschluss

1.        Zum Antrag auf Nutzungsänderung wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Durch das Vorhaben sind folgende Auflagen zu beachten:

1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regen-wasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.

2.        Im Bereich der Zufahrt darf die Höhe der Einfriedung und der Bepflanzung des Baugrundstückes den angrenzenden Geh-/Radweg um nicht mehr als 0,80 m überragen.

3.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Geh-/Radweg nicht beeinträchtigt werden.

4.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Geh-/Radweg entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Geh-/Radweges – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

5.        Die Anzahl der für das Bistro erforderlichen Kfz-Stellplätze sind durch das Bauamt beim Landratsamt Neuburg-Schrobenhausen festzusetzen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 20, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.02.2013 13:12 Uhr