Anbau an ein bestehendes Wohnhaus und Errichtung einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 464/2, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 111
Daten angezeigt aus Sitzung: Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) | Sitzung des Gemeinderates | 13.09.2021 | ö | 3 |
Beschluss
- Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2. Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:
- Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße oder dem Geh- und Radweg ist nicht erlaubt.
- Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der der Straße oder dem Geh- und Radweg zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
- Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden der Straße oder dem Geh- und Radweg nicht beeinträchtigt werden.
- Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.
- Pro Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Stellplätze nachzuweisen
Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0
Datenstand vom 28.09.2021 16:02 Uhr