Anbau an ein bestehendes Wohnhaus und Errichtung einer zweiten Wohneinheit auf dem Grundstück Fl.Nr. 464/2, Gemarkung Karlshuld, Kleinhohenried 111


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 13.09.2021 ö 3

Beschluss

  1. Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.

2.        Folgende Auflagen und Hinweise sind zu beachten:


  1. Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf der Straße oder dem Geh- und Radweg ist nicht erlaubt.

  1. Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung der der Straße oder dem Geh- und Radweg zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.

  1. Während der Bauphase darf der Verkehr auf der angrenzenden der Straße oder dem Geh- und Radweg nicht beeinträchtigt werden.

  1. Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme an der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt.

  1. Pro Wohneinheit sind auf dem Baugrundstück zwei Stellplätze nachzuweisen

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2021 16:02 Uhr