Anbau eines Wintergartens am bestehenden Wohnhaus auf dem Grundstück Fl.Nr. 328/4, Gemarkung Karlshuld, Maurerstraßl 2


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 13.09.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Karlshuld) Sitzung des Gemeinderates 13.09.2021 ö 4

Beschluss

1.        Dem Bauvorhaben wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
2.        Durch das Bauvorhaben sind folgende Auflagen / Hinweise zu beachten:
1.        Die Gemeinde Karlshuld betreibt einen reinen Schmutzwasserkanal. Es ist verboten, Regenwasser in das gemeindliche Abwassernetz abzuleiten. Das anfallende Dach-/Regenwasser ist deshalb auf dem Baugrundstück zu versickern.
2.        Das Aufstellen eines Baukranes bzw. das Abstellen von Baumaterialien auf dem Gehweg ist nicht erlaubt.
3.        Während der Bauphase ist auf die Reinhaltung des Gehweges und der Straße zu achten. Außerdem sind Beschädigungen von Randeinfassungen und Einzeilern zu vermeiden.
4.        Während der Bauphase darf der Verkehr auf dem angrenzenden Gehweg nicht beeinträchtigt werden.
5.        Der Bauherr ist für alle Schäden haftbar, die im Zusammenhang mit der Baumaßnahme am an-grenzenden Gehweg und der Straße entstehen. Er haftet auch für Schadenersatzansprüche, die von Dritten an die Gemeinde Karlshuld – als Straßenbaulastträger des Gehweges und der Straße – gestellt werden und deren Ursache in der Baumaßnahme oder in den durch diese geänderten Verhältnisse liegt..

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 28.09.2021 16:02 Uhr